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Der Aufbau von Palliativstationen und Hospizen
ist das Ergebnis
der Vernachlässigung elementarer Bedürfnisse Sterbender!
Informationen zu
„Hospizinitiativen“, „ambulante Hospizdienste“,
„Hospiz“, „ambulanter Palliativdienst“ und „Palliativstationen“
Der sterbende Mensch hat ein Recht darauf, nicht nur auf seine Krankheit reduziert, sondern in seiner ganzen Menschlichkeit geachtet und betreut zu werden. Er hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben bis zuletzt. Demzufolge ist es wichtig, dass Ärzte, Pflegepersonal, Sozialarbeiter, Seelsorger und ehrenamtliche Hospizhelfer/innen zusammenarbeiten.
Ganz wesentlich für ein Sterben in Würde ist die relative Schmerzfreiheit. Dies kann durch die Palliativmedizin gewährleistet werden.
Sie hat nicht die heilende Therapie sondern die Linderung von Schmerzen und die bestmögliche Pflege zum Ziel. Die Palliativmedizin ergänzt den Grundsatz der Hospizidee, der da lautet: „less tech, heigh touch – wenig Technik, viel Berührung“.
Es gibt:
Hospizinitiativen
Dies sind Dienste, die sich mit der Umsetzung der Hospizidee befassen und
Aufklärungs– sowie Öffentlichkeitsarbeit leisten.
Ambulante Hospizdienste
Sie haben die Möglichkeit durch die Mitarbeit Ehrenamtlicher schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen zu Hause, im Krankenhaus oder im Altersheim zu begleiten.
Sie
- übernehmen z.B. Sitzwachen,
- vermitteln Information und die entsprechenden Ansprechpartner zu Fragen der Schmerztherapie und Symptomkontrolle,
- unterstützen und beraten bei Behördengängen,
- bleiben auf Wunsch auch nach dem Tod des Schwerkranken mit den Angehörigen in Verbindung.
Finanzierung: keine Regelfinanzierung
Hospize
Es handelt sich um eigenständige Häuser, die nicht einem Krankenhaus zugeordnet werden.
Hier werden schwerstkranke und sterbende Menschen aufgenommen, bei denen eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nicht nötig, eine ambulante Behandlung jedoch nicht möglich ist.
Im Hospiz liegt der Schwerpunkt auf
- der Überwachung der Schmerztherapie und der Symptomkontrolle,
- der palliativ-pflegerischen,
- der psychosozialen und
- der spirituellen Betreuung.
Die ärztliche Betreuung geschieht durch niedergelassene Ärzte.
Finanzierung: Mischfinanzierung durch Krankenkasse, Pflegekasse, örtliche Sozialhilfeträger, Träger des Hospizvereins sowie den Patienten oder seinen Angehörigen.
Ambulante Palliativdienste
Dies sind Dienste, die den Patienten zu Hause betreuen.
Betreut werden schwerstkranke und sterbende Menschen, bei denen weder eine stationäre Behandlung im Krankenhaus noch ein Aufenthalt im Hospiz nötig ist.
Die ambulanten Palliativdienste
· überwachen die Schmerztherapie und die Symptomkontrolle,
· übernehmen palliativpflegerische Maßnahmen, geben Angehörigen Anleitung und Beratung bei medizinisch pflegerischen Tätigkeiten,
· geben sozialrechtliche Beratung und Hilfestellung,
· bieten psychosoziale Begleitung an und gewähren Hilfe bei der Bewältigung des Krankheits- und Sterbeprozesses.
Ambulante Palliativdienste sind rund um die Uhr erreichbar.
Finanzierung: Eine Finanzierung durch die Krankenkassen wird angestrebt.
Palliativstationen
Dies sind eigenständige an einem Krankenhaus angebundene Stationen.
Sie nehmen Patienten auf, die an einer unheilbaren fortgeschrittenen Erkrankung und entsprechenden Symptomen leiden.
Auf Palliativstationen wird ein ganzheitlicher Behandlungsansatz verwirklicht.
Man will
· die Schmerzen und Symptome rasch lindern,
· optimale Pflege bieten,
· und mit Seelsorgern, Sozialarbeitern, Psychologen und Physiotherapeuten zusammenarbeiten.
· Ziel ist es, den Patienten, wann immer möglich, wieder zu entlassen.
Finanzierung: Krankenkasse
„Hoffnung bedeutet nicht,
zu wissen, wie etwas ausgeht,
sondern zu wissen,
dass etwas Sinn macht,
egal, wie es ausgeht.“
(Vaclav Havel)
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